Bundesförderprogramm zur Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung 2025 FAQ
Was ist das Ziel der Fördermaßnahme? Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung des Einsatzes von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Wildtiersuche, insbesondere zur Rehkitzrettung, um Tiere während der Wiesenmahd zu schützen.
Wer kann die Förderung beantragen? Antragsberechtigt sind Kreisjagdvereine, regionale Jägervereinigungen, und Kitzrettungsvereine in Form eingetragener Vereine, die gemeinnützig nach der Abgabenordnung agieren. Vereine in Insolvenz, in Gründung oder ohne Satzungsschwerpunkt in der Rehkitzrettung sind ausgeschlossen.
Was wird gefördert? Gefördert wird die Anschaffung neuer Drohnen mit Wärmebildkamera sowie Zubehör wie Akkus und Ladekabel. Gebrauchte oder über Auktionsplattformen erworbene Drohnen sind nicht förderfähig.
Für welche Zwecke darf die geförderte Drohne eingesetzt werden? Die Drohne darf innerhalb der ersten drei Jahre ausschließlich für die Rehkitzrettung und die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingesetzt werden.
Wie viele Drohnen werden gefördert? Pro Antragstellendem wird eine Drohne gefördert, ohne dass es einen Rechtsanspruch auf die Zuwendung gibt.
Wie hoch ist die Förderung? Bis zu 60% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 4.000 Euro, können gefördert werden. Skonti und Rabatte sind vom Antrag abzuziehen.
Wo sind die Anträge zu finden? Die Anträge sind online über das Förderportal der BLE unter www.ble.de/rehkitzrettung zu finden. Hier können Sie den Antrag direkt stellen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/formularbearbeitung.jsf
Wie läuft das Antragsverfahren ab? Zunächst muss der Antrag online gestellt werden. Erst nach positiver Prüfung kann dann die Drohne gekauft werden. Die Antragsfrist endet am 17. Juni 2025.
Welche Dokumente und Daten benötige ich für den Antrag auf Förderung? Erforderlich sind eine Vereinssatzung, gegebenenfalls Vollmachten, und eine Schätzung der maximalen Ausgaben für die Drohne. Kostenvoranschläge sind nicht nötig.
Welche Dokumente benötige ich für das Verwendungsnachweisverfahren? Nach Erwerb der Drohne müssen das ausgefüllte Formular “Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag” und Nachweise hochgeladen werden.
Wie sind die Antragsfristen? Die Frist für den Antrag auf Förderung endet am 17. Juni 2025, und der Nachweis der Verwendung muss bis zum 30. September 2025 erbracht werden.
Was ist bei der Rechnung der Drohne zu beachten? Die Rechnung muss alle relevanten Informationen wie Namen des Verkäufers, Empfängerdaten und Mehrwertsteuer klar ersichtlich enthalten.
Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung? Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung und Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, es sei denn, es wird freiwillig auf das Rechtsmittel verzichtet.
Welche Pflichten hat der Zuwendungsempfänger? Der Empfänger muss den Drohneneinsatz dokumentieren, die Drohne inventarisieren und wirtschaftlich auswählen. Defekte Drohnen müssen gemeldet werden.
Wer überprüft die Verwendung der geförderten Drohne? Die BLE oder beauftragte Dritte führen stichprobenartige Kontrollen durch.
Wie kann ich gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen? Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Widerspruch ist binnen eines Monats postalisch oder per qualifizierter E-Mail zu erheben.